Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine neue gesetzliche Vorgabe für alle Banken im SEPA-Raum in Kraft: die Empfängerprüfung, auch bekannt als Verification of Payee (VoP).
Damit soll künftig überprüft werden, ob der angegebene Empfängername zur IBAN passt – bevor eine Überweisung ausgeführt wird.
Ziel ist es, Fehlüberweisungen und Betrugsversuche deutlich zu reduzieren.


Was bedeutet das für Sie als Anwender?

Bei jeder Überweisung prüft die Bank automatisch, ob Name und IBAN zusammenpassen.
Das passiert im Hintergrund – noch bevor der Betrag tatsächlich überwiesen wird.


Unsere Empfehlung:
Überprüfen Sie Ihre Stammdaten sorgfältig! Achten Sie besonders darauf, dass der Kontoinhabername exakt zur hinterlegten IBAN passt – bei Lieferanten, Kunden oder internen Zahlungsempfängern.

Typische Fehlerquellen:
• Zusätze wie „GmbH & Co. KG“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ fehlen oder sind falsch
• Spitznamen oder Handelsnamen statt des offiziellen Firmennamens
• Abweichende Schreibweisen (z. B. „Meier“ vs. „Meyer“)


Welche Stammdaten aus weclapp werden geprüft?

In weclapp werden die folgenden Daten für die Empfängerprüfung herangezogen:
• Lieferant vom Typ „Firma“ → es wird der Firmenname verwendet
• Lieferant vom Typ „Person“ → es wird der kombinierte Vor- und Nachname verwendet


Falls der tatsächliche Kontoinhaber vom Standardnamen abweicht (z. B. bei Treuhandkonten oder abweichenden Firmierungen), kann ein abweichender Kontoinhaber direkt im Lieferantenstammsatz hinterlegt werden. Diese Einstellung finden Sie im Bereich „Finanzdaten“ des Lieferanten, direkt bei der Bankverbindung.


FinAPI-Überweisungen in weclapp

Wenn Sie Ihre Zahlungen über FinAPI abwickeln, erfolgt die VoP-Prüfung direkt während der Überweisung.

Sie erhalten sofort eine Rückmeldung, wie gut Name und IBAN übereinstimmen:
• ✅ Match – Name und IBAN stimmen überein → Überweisung wird ausgeführt.
• ⚠️ Close Match – leichte Abweichung (z. B. „Meier“ vs. „Meyer“) → Hinweis erscheint, Überweisung muss manuell bestätigt werden.
• ❌ No Match – keine Übereinstimmung → Warnung erscheint, Überweisung kann trotzdem mit Bestätigung ausgeführt werden – volle Haftung beim Zahlenden.


Wer haftet bei Fehlüberweisungen?

Wird eine Zahlung trotz Warnung („No Match“) ausgeführt, liegt die Haftung beim Zahlenden – nicht mehr bei der Bank. Die Bank hat mit der VoP-Prüfung ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.


Das bedeutet: Eine sorgfältige Pflege Ihrer Stammdaten ist ab sofort noch wichtiger.


Mehr Zuverlässigkeit bei Banktransaktionen in weclapp

Mit dem aktuellen Release wurde auch die automatische Verarbeitung von Banktransaktionen weiter verbessert.
Gerade bei der Nutzung mehrerer Banken oder Zahlungsdienstleister sorgt der neue Hintergrundprozess für stabilere Abläufe. Alle Schritte werden nacheinander ausgeführt, wodurch mögliche Konflikte reduziert werden.


Neu ist außerdem: Auf der Detailseite einer Banktransaktion wird nun auch die ID des Zahlungsdienstleisters angezeigt – bisher war diese nur in der Übersicht sichtbar.


Fazit

Die neue Empfängerprüfung bringt mehr Sicherheit in den Zahlungsverkehr, stellt aber auch höhere Anforderungen an korrekte Stammdaten.
Wer seine Lieferanten- und Kundeninformationen frühzeitig überprüft, profitiert von reibungslosen Überweisungen und reduziert das Risiko von Zahlungsausfällen oder Rückläufern erheblich.